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Freigabe legale Graffitiwände

21.06.2022

Ab dem 25. Juni darf an vier freigegebenen Standorten in Burgdorf legal gesprayt werden.

Damit erfüllt sich der Jugendantrag betreffend legaler Wände für Graffiti vom September 2021.

Mit einem kleinen Eröffnungsevent feiern junge Graffiti-Künstler/innen die Freigabe von Wänden an vier Standorten zum Anbringen legaler Graffiti.

Seit Jahren verfolgt die Stadt Burgdorf eine Nulltoleranz-Politik bezüglich Graffiti an den stadteigenen Gebäuden und Infrastrukturen. Sie bringt jede Schmiererei und jedes Kunstwerk zur Anzeige. Junge Graffiti-Künstler/innen wollten das ändern und reichten im Herbst 2021 beim Stadtrat einen Jugendantrag ein, mit der Bitte, Wände zum legalen Besprayen zur Verfügung zu stellen. Der Stadtrat hiess dieses Anliegen im Januar 2022 einstimmig gut und beauftragte die Verwaltung mit der Suche nach geeigneten Wänden.

Die Wände von vier stadteigenen Unterführungen werden jetzt dafür freigegeben:

1. Fuss- und Radwegunterführung Nassi
2. Fuss- und Radwegunterführung Bahnhof Oberburg
3. Fuss- und Radwegunterführung Hammerweg (Tiergarten)
4. Unterführung Gyrischachen

Eine fünfte Wand ist im Gespräch. Aufgrund von Sicherheitsabklärungen verzögert sich die Freigabe jedoch noch. Die Standorte finden sich auf der Homepage der Stadt Burgdorf: Stadt Burgdorf - Spraywände. Die Wände selber werden vor Ort mittels Schildern gekennzeichnet.

Die Eröffnung der Wände erfolgt mit einem kleinen Event: Graffiti-Künstler/innen lassen in der Unterführung Hammerweg (Tiergarten) erste Kunstwerke entstehen. Am Samstag, den 25. Juni um 14.00 Uhr werden Christoph Grimm (Gemeinderat) und Nicole Chen (Jugendbeauftragte) zu den Gästen sprechen. Interessierte sind auf diesen Zeitpunkt hin herzlich zur Unterführung Hammerweg (Tiergarten) eingeladen.

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