12. März 2023
18. Juni 2023
22. Oktober 2023
26. November 2023
Wahlen Nationalrat / Ständerat
22. Oktober 2023
Die Stimmabgabe kann an den Abstimmungs- und Wahlwochenenden erfolgen:
Stadtverwaltung, Kirchbühl 23, Burgdorf
Gotthelfschulhaus, Gotthelfstrasse 34, Burgdorf
Briefliche Stimmabgabe
Die Stimmberechtigten können ebenfalls von der brieflichen Stimmabgabe Gebrauch machen.
Einwurf im Briefkasten Stadtverwaltung, Kirchbühl 19 (Rathaus) und Kirchbühl 23, Burgdorf. Letzte Leerung am Abstimmungs-/Wahl-Sonntag um 08.00 Uhr.
Briefliche Stimmabgabe per Post. Die letzte Leerung des städtischen Postfaches bei der Poststelle Burgdorf erfolgt jeweils am Samstagmorgen.
Abgabe am Schalter. Gerne nehmen wir die briefliche Stimmabgabe während den Öffnungszeiten auch am Schalter der Einwohnerdienste, Kirchbühl 23, Burgdorf, entgegen.
Kantonale Vorlagen
• Änderung der Kantonsverfassung (Stellung und Kompetenzen Justizbehörden)
• Änderung der Kantonsverfassung (Unvereinbarkeitsregeln Mitglieder Grosser Rat)
• Baukredit für die Verkehrssanierung Aarwangen
• Baukredit für die Verkehrssanierung Burgdorf-Oberburg-Hasle
Kommunale Vorlage
• Baukredit Holzmodulbau Schulanlage Schlossmatt
Die Grundlageakten zur Gemeindeabstimmung können gemäss Artikel 14 Gemeindeordnung während 30 Tagen vor der Abstimmung bei der Präsidialdirektion, Kirchbühl 19, Burgdorf, während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Abstimmungsbüro (intern)
Koller Martina, Leitung
Gruner Gabriela
Henzi Brigitte
Abstimmungsausschuss (aus Volk)
Repetto Gabrielle
Rutschmann Corinne
Schönholzer Isabelle
Süsstrunk Lena
Widmer Pascal
Zbinden Johannes
Zenger Mathias
Zimbone Sandro
Zimmermann Thierry
Zurbuchen Joël
Die Stimmabgabe kann an folgenden Standorten erfolgen:
a) Stadtverwaltung, Kirchbühl 23
Samstag, 11. März 2023 von 10.00 bis 12.00 Uhr
Sonntag, 12. März 2023 von 10.00 bis 12.00 Uhr
b) Gotthelfschulhaus, Gotthelfstrasse 34
Sonntag, 12. März 2023 von 10.00 bis 12.00 Uhr
Die Stimmberechtigten können von der brieflichen Stimmabgabe Gebrauch machen.
Das bereinigte Stimmregister liegt bis Dienstag, 7. März 2023, 17.00 Uhr, bei den Einwohnerdiensten, Kirchbühl 23 auf, wo Begehren für Eintragungen oder Streichungen bis zu diesem Zeitpunkt anzubringen sind. Bei den Einwohnerdiensten können ebenfalls Duplikate von Ausweiskarten bis Mittwoch, 8. März 2023, 17.00 Uhr, persönlich mit einem Personalausweis verlangt werden. Wird ein Duplikat verlangt, hat nur noch dieses Gültigkeit.
Das Stimmmaterial mit den Ausweiskarten wird den Stimmberechtigten per Post zugestellt.
Die letzte Leerung der Briefkasten im Kirchbühl 19 und Kirchbühl 23 findet am Sonntag, 12. März 2023 um 08.00 Uhr statt. Alle Kuverts, die später in den Briefkasten eingeworfen werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
EINWOHNER- UND SICHERHEITSDIREKTION
Abstimmungen und Wahlen