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Coronavirus: Zweite Booster-Impfung

20.06.2022

Zweite Booster-Impfung für Selbstzahler startet am 23. Juni 2022

Ab dem 23. Juni 2022 können Personen, z.B. Reisende, die ihr ablaufendes Covid-Zertifikat erneuern möchten, eine zweite Booster-Impfung erhalten. Diese Impfung erfolgt auf eigene Kosten. Der Kanton Bern empfiehlt den Impforten einen Richtpreis von 60 Franken pro Impfung. Die Bezahlung erfolgt jeweils vor Ort. Zugelassen sind Personen ab zwölf Jahren, deren erste Booster-Impfung vor mindestens vier Monaten durchgeführt wurde. Die Impfung erfolgt off-label, d.h. ausserhalb einer Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (Ekif) oder des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und basiert auf einem Entscheid des Bundesrats vom 10. Juni 2022.

Die Kostenpflicht bezieht sich lediglich auf die zweite Booster-Impfung. Kostenlos bleiben Impfungen zur Grundimmunisierung (erste und zweite Impfung), die erste Booster-Impfung sowie für schwer immunsupprimierte Personen die dritte Impfung zur Grundimmunisierung und die zweite Booster-Impfung.

Termine für eine zweite Booster-Impfung können nicht über VacMe gebucht werden. Die Anmeldung erfolgt somit direkt über die Impforte. Das jeweilige Vorgehen (Walk-in, eigene Buchungssysteme, telefonischen Voranmeldung und anderes) ist auf der Impfortwebseite des Kantons Bern beschrieben: www.be.ch/wo-impfen-bern.

Alle Impforte sind ab 23. Juni 2022 auf der Impfortwebseite ersichtlich, sobald auf der Übersichtsseite der Filter «Impfungen zu Selbstkosten» angewählt wird. Die Impforte werden laufend aufgeschaltet.

Zurzeit wird eine zweite Booster-Impfung nur für schwer immundefiziente Personen empfohlen. Für andere Personengruppen wird die zweite Auffrischungsimpfung vom BAG und der Ekif gegenwärtig aus epidemiologischer und medizinischer Sicht nicht empfohlen. Die bisher verfügbaren Studien sowie der epidemiologische Verlauf haben gezeigt, dass der Schutz durch die erste Booster-Impfung vor schweren Erkrankungen und Hospitalisationen nach wie vor gut ist.

Reisende sind gebeten, sich auf der BAG-Seite und bei ihrem Zielland über die Gültigkeitsdauer ihres Zertifikats zu informieren und was sie tun können, wenn dieses bald abläuft.

Seite Kanton Bern

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