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Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Öffentliche Veranstaltungen mit Verkauf von Speisen und/oder Getränken gegen Bezahlung sind bewilligungspflichtig und unterliegen zudem der Lebensmittelkontrolle.

Um eine Gastgewerbliche Einzelbewilligung zu beantragen, reichen Sie folgende Formulare ein:

Gesuch für die gastgewerbliche Einzelbewilligung (im Original per Post oder digital via Online-Formular einreichen)

Dokument hier einreichen: Einwohner- und Sicherheitsdirektion (ESiD) Niederhauser Karin

Ordnung und Sicherheit

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