Das korrekte Einrichten der Baustelle inklusive der Bauabschrankung sowie der korrekten Signalisation obliegt dem Verursacher der Bautätigkeiten. Dieser hat auch für die regelmassige Kontrolle sowie für die allfällige Instandsetzung der definierten Massnahmen zu sorgen.
Baumassnahmen, die den öffentlichen Grund betreffen, sind zwingend mit der Baudirektion der Stadt Burgdorf abzusprechen. Allfällig notwendige Signalisationsmassnahmen sind durch die Behörde zu bewilligen. Der Verursacher der Bautätigkeit plant die Signalisation der Baustelle und erstelle ein Signalisationsplan. Folgendes muss auf dem Plan ersichtlich sein.
– Bauperimeter (Abgesperrter Bereich)
– Signalisation der Baustelle
– Umleitungen aller Verkehrsteilnehmer
– Installationsplätze
– Zu und Wegfahrt der Baustellenbewirtschaftung
Der Signalisationsplan ist mind. 4 Wochen vor Baubeginn mit dem Bereich Signalisation der Baudirektion zu besprechen.
Kontakt:
Kummer Michael, Leiter Strassenunterhalt
Die Baustellensignalisation ist zwingend nach dem Manual "Baustellen in Burgdorf" und der Norm VSS 40 886 auszuführen.