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Strassenmusik und Strassenartistik

Die Behörden der Stadt Burgdorf betrachten Strassenmusik und Strassenartistik als kulturelle Belebung der Stadt. Darbietungen von Einzelpersonen und kleineren Gruppen sind ohne ausdrückliche Bewilligung erlaubt, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:

  • Darbietungen sind nur werktags (Montag bis Samstag) von 8.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 20.00 Uhr erlaubt.
  • Darbietungen dürfen höchstens 30 Minuten am gleichen Standort und ausserhalb der Hörweite anderer Darbietungen stattfinden.
  • Die Benutzung von Tonverstärkern und / oder Synthesizern ist nicht gestattet.
  • Aktives Geldsammeln ist nicht erlaubt, jedoch das Aufstellen eines Hutes, Instrumentenkastens oder dergleichen für Geldspenden.
  • Es besteht ein Verkaufsverbot für Tonträger, Instrumente, Schmuck, Souvenirs und ähnlichem.


Widerhandlungen gegen diese Regelungen können mit Busse bestraft werden und ein Auftrittsverbot für die Stadt Burgdorf zur Folge haben.

Ordnung und Sicherheit
Merkblatt Strassenmusik Mehrsprachig

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