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#KulturBurgdorf


Schon bald weitere Lockerungen im Kulturbereich

COVID-Massnahmen des Bundes im Kulturbereich 

Es freut mich, Ihnen die Informationen zu den Beschlüssen des Bundesrates, die den Kulturbereich betreffen, von heute Mittwoch, 16. Februar 2022 weiterzuleiten:

  • Ab morgen Donnerstag, 17. Februar 2022, sind Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich. Die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen ist ebenfalls aufgehoben.
  • Die Schweiz stellt aber weiterhin Covid-Zertifikate aus, die von der EU anerkannt sind.
  • Die grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz werden aufgehoben. Es muss kein Impf-, Genesungs- oder negativen Test-Nachweis und kein ausgefülltes Einreiseformular mehr vorgelegt werden.

Ab sofort können wieder Gesuche für Beiträge an Transformationsprojekte über das elektronische Gesuchsportal des Kantons Bern eingereicht werden.
Die kantonale Kulturförderung führt auf Zoom Informationsveranstaltungen zu den Transformationsprojekten durch. Neben einem allgemeinen Informationsteil bietet sie zudem Interessierten individuelle Sprechstunden für spezifische Fragen an. Folgende Termine sind aktuell geplant:

  • Donnerstag, 24. Februar 2022, 12.30-13.15 Uhr, anschliessend individuelle Sprechstunden nach Absprache
  • Donnerstag, 3. März 2022, 12.30-13.15 Uhr, anschliessend individuelle Sprechstunden nach Absprache
Der Link zum Zoom-Meeting wird nach der Anmeldung an kulturfoerderung@be.ch zugestellt.
Weitere Termine werden auf der Website der kantonalen Kulturförderung publiziert.

Hinweis auf die Konsequenzen bei der Aufhebung sämtlicher staatlicher Einschränkungen:

In der revidierten Covid-19-Kulturverordnung des Bundes ist festgelegt, dass mit dem Wegfall sämtlicher staatlicher Einschränkungen (darunter auch die Zertifikatspflicht) die Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie die Entschädigungen für Kulturvereine im Laienbereich am Ende des dannzumal laufenden Schadenszeitraums auslaufen.

Werden sämtliche staatlichen Einschränkungen aufgehoben werden, dann können Ausfallentschädigungen nur noch für den Schadenszeitraum bis 30. April 2022 (verbindliche Eingabefrist 31. Mai 2022) geltend gemacht werden.

Hingegen werden die Nothilfe an Kulturschaffende und sowie die Beiträge an Transformationsprojekte unabhängig von einem Wegfall der behördlichen Einschränkungen bis Ende 2022 ausgerichtet.


Mehr Informationen und die Medienmitteilung finden Sie auf der Webseite des BAG.


Freundliche Grüsse

Dagmar Kopše, Kulturbeauftragte

Stadt Burgdorf


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