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#KulturBurgdorf


Schon bald weitere Lockerungen im Kulturbereich

COVID-Massnahmen des Bundes im Kulturbereich 

Anbei leite ich Ihnen die neuesten Informationen zu den COVID-19-Massnahmen, die der Bundesrat entschieden hat, weiter. 

  • Ab Montag, 13. September 2021, gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht.
  • Das Zertifikat darf auch von Arbeitgebern im Rahmen von Schutzmassnahmen genutzt werden.
  • Bei kulturellen Aktivitäten in Innenräumen wie Musik- und Theaterproben wird der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für beständige Gruppen von maximal 30 Personen, die in abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig zusammen proben.
  • Gäste ohne Zertifikat in Einrichtungen oder an Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht können mit 100 Franken gebüsst werden. Einrichtungen und Veranstaltungen, welche die Zertifikatspflicht nicht beachten, droht eine Busse bis hin zur Schliessung der Betriebe. Für die Kontrolle sind die Kantone zuständig.
  • Bei Veranstaltungen im Freien gelten die bisherigen Regeln: Für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen besteht eine Covid-Zertifikatspflicht, kleinere Veranstaltungen im Freien können entscheiden, ob der Zugang auf Personen mit Zertifikat eingeschränkt wird.
  • Die ausgedehnte Zertifikatspflicht ist bis am 24. Januar 2022 befristet.

Mehr Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Bundesrates.


Freundliche Grüsse

Dagmar Kopše, Kulturbeauftragte

Stadt Burgdorf


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