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Nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund

21.02.2023

Nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund

Regelmässiges Parkieren in der Nacht auf öffentlichem Grund der Gemeinde Burgdorf ist gebührenpflichtig.

Regelmässiges Parkieren in der Nacht auf öffentlichem Grund der Gemeinde Burgdorf (ab 2 x pro Woche) ist gebührenpflichtig. Es werden regelmässig Erhebungen durchgeführt. Wird ein Fahrzeug in mehreren Nachtparkkontrollen auf öffentlichem Grund festgestellt, untersteht dessen Halter/Halterin der Gebührenpflicht. Die Gebühr für Autos und Motorräder beträgt CHF 30.00, für Lastwagen CHF 50.00 pro Monat und wird halbjährlich in Rechnung gestellt.
Informationen erhalten Sie unter Tel. Nr. 034 429 92 98.

EINWOHNER- UND SICHERHEITSDIREKTION BURGDORF
Fachbereich Ordnung und Sicherheit

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